
luther reinke picaper — Kanzlei für Immobilienrecht übernimmt die Beratung und Vertretung im Bauträgerrecht und den damit verbundenen Rechtsgebieten.
luther reinke picaper — Kanzlei für Immobilienrecht unterstützt Bauträgergesellschaften bei der Durchführung ihrer Projekte, beginnend bei der Planungsphase bis hin zum vollständigen Abschluss der Projekte mit dem Ende der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
luther reinke picaper — Kanzlei für Immobilienrecht vertritt Erwerber von Wohn- und Teileigentum in allen Fragen des Bauträgerrechts.
Das Beratungsangebot beginnt bereits mit dem Kaufvertragsabschluss und setzt sich in der juristischen Betreuung während der Bauphase fort.
Ein besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung der Erwerber von Wohn- und Teileigentum in der Fertigstellungsphase des Bauträgerprojektes, insbesondere bei der Abnahme des Sondereigentums und der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
luther reinke picaper — Kanzlei für Immobilienrecht übernimmt die anwaltliche Interessenvertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt diese dabei, berechtigte Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend zu machen und durchzusetzen.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine rechtssichere Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft und setzen die Beschlüsse der Wohnungseigentümer außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Tätigkeitsschwerpunkte Bauträgerrecht
Phase 1 – Dienstleistungen bei Vertragsschluss
- Prüfung von Kauf- und Bauträgerverträgen individuell oder zum Festpreis
- Vereinbarung von Vertragsklauseln
- Rechte von Nachzüglern
- Eigentumsübergang
Phase 2 – Dienstleistungen bis zur Fertigstellung
- Beratung während der Herstellungsphase des Bauträgerobjektes
- Ratenzahlung nach MaBV und deren Fälligkeit
- Prüfung der Bezugsfertigkeit des Kaufgegenstandes
- Beratung bei der Abnahme des Sondereigentums
- Schlüsselübergabe und Übergabeverfügung bei Gericht
- Sonderwünsche des Erwerbers
- Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Ansprüche wegen der verspäteten Übergabe des Kaufgegenstandes
- Eigentumsübergang
Phase 3 – Dienstleistungen bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
- Mängelmanagement am Sondereigentum
- Mängelmanagement am Gemeinschaftseigentum
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für die WEG
Weitere Informationen zum Bauträgerrecht unter www.rechtsanwalt.immobilien.
Ihr Ansprechpartner Bauträgerrecht — Phase 1

Erik Reinke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Oranienburger Straße 16
10718 Berlin
Tel: (030) 200 75 90
Fax: (030) 200 75 929
E-Mail: reinke@lrp.berlin
Ihr Ansprechpartner Bauträgerrecht — Phase 2 und Phase 3

Toralf Luther
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mediator (BM)
Ludwigkirchplatz 2
10719 Berlin
Tel: (030) 885 06 57
Fax: (030) 885 06 58
E-Mail: luther@lrp.berlin
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